Rechtsprechung
OVG Bremen, 30.10.2001 - 1 A 218/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessensentscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Verfolgung eines ordnungsrechtlichen Zwecks mit der Ausweisung; Entgegenstehen längerfristiger Abschiebungshindernisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- InfAuslR 2002, 119
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99
Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00
Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94
Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel
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- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 13 S 778/02
Beginn der für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist, wenn …
Denn nach dem differenzierten Regelungssystem des deutschen Ausländerrechts besteht auch in den Fällen, in denen weder eine Abschiebung noch eine freiwillige Ausreise des Ausländers in Betracht kommt, für eine - in der Rechtsprechung vereinzelt für notwendig gehaltene (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 30.10.2001 - 1 A 218/01 -, InfAuslR 2002, 119) - einschränkende Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG dahingehend, dass die Befristungswirkungen ohne Anknüpfung an eine vorherige Ausreise einzutreten hätten, keine Veranlassung.Sie kann entgegen der vom Verwaltungsgericht vertretenen Ansicht nicht auf Fälle wie den vorliegenden übertragen werden, da dies mit dem Willen des Gesetzgebers und dem klaren Wortlaut des § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG nicht zu vereinbaren ist (a.A. wohl OVG Bremen, Urteil vom 30.10.2001 - a.a.O. -).
- OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03
Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit
Im Hinblick auf die damit regelmäßig in Kauf genommene Trennung der Eheleute bietet das Ausländergesetz - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…B. v. 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, S. 386) - lediglich die Möglichkeit, die widerstreitenden Belange durch eine nachträgliche Befristung der Ausweisung auszugleichen, um so die Dauer der Trennung in einem überschaubaren Rahmen zu halten (…vgl. BVerwG, U. v. 11.08.2000 - 1 C 5/00 - InfAuslR 2000, S. 483; OVG Bremen, U. v. 30.10.2001 - 1 A 218/01 - InfAuslR 2002, S. 119). - OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots
Sofern jedoch - etwa durch Vorlage von Briefen, E-mail-Ausdrucken oder weiterer Erklärungen - ein Wille beider Eheleute zur Führung einer eheliche Lebensgemeinschaft feststellbar sein sollte, dürfte der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht deshalb ein nur geringes Gewicht beizumessen sein, weil sie in Kenntnis der bereits verfügten Ausweisung geschlossen wurde (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.10.2001 - 1 A 218/01 -, InfAuslR 2002, 119 [121];… VG Stuttgart, Urt. v. 21.03.2011 - 11 K 5175/10 -, juris, RdNr. 33).
- OVG Bremen, 16.07.2009 - 1 B 217/09
Duldung; ausländischer Elternteil; Sperrwirkung
Sie hat sich bei ihrer Entscheidung am Zweck, der mit der Sperrwirkung verfolgt wird, zu orientieren (vgl. OVG Bremen, Urteil v. 30.10.2001 - 1 A 218/01 - InfAuslR 2002, 119; BayVGH, Beschluss v. 26.03.2009 - 19 ZB 09.498 - juris;… HK-AuslR/Oberhäuser, § 11 AufenthG, Rn. 16 ff.). - OVG Hamburg, 12.04.2007 - 1 So 26/07
Zum Beginn der für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist
Auch in den Fällen, in denen gegenwärtig weder eine Abschiebung noch eine freiwillige Ausreise des Ausländers in Betracht kommt, besteht für eine - in der Rechtsprechung vereinzelt für notwendig gehaltene (vgl. ohne nähere Begründung: OVG Bremen, Urteil vom 30.10.2001, InfAuslR 2002, 119 ) - einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG dahingehend, dass die Befristungswirkungen ohne Anknüpfung an eine vorherige Ausreise einzutreten hätten, keine Veranlassung. - VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 5175/10
Eheschließung nach Ausweisung und Abschiebung; Schutzwürdigkeit der ehelichen …
Aus diesen Umständen kann eine geringere Schutzwürdigkeit der ehelichen Beziehung nicht abgeleitet werden (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.10.2001 - 1 A 218/01 - InfAuslR 2002, 119). - VG Karlsruhe, 14.11.2006 - 5 K 2075/05
Fristbeginn für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung eines Ausländers.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in seinem Urteil vom 30.10.2001 (- 1 A 218/01 -, InfAuslR 2002, 119) zwar gemeint, dass § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG kaum zur Anwendung kommen könne, wenn ein dauerndes Abschiebungshindernis vorliege und die Möglichkeit fehle, in Drittstaaten auszureisen. - VGH Bayern, 25.05.2011 - 19 ZB 09.73
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen trotz der Sperrwirkung der …
In Fällen, in denen die durch Art. 6 geschützten Rechtsgüter von besonders schwerwiegenden Beeinträchtigungen bedroht sind, kann es allerdings auch bei Drittstaatsangehörigen ausnahmsweise geboten sein, eine Befristung auszusprechen, die eine vorherige Ausreise des Ausländers nicht erfordert (BVerwG vom 4. September 2007 BVerwGE 129, 226, Abschnitt 4 der Entscheidungsgründe, und vom 13. April 2010 BVerwGE 136, 284 a.E.; Hamburgisches OVG vom 18.12.2008 InfAuslR 2009, 189, Abschnitt I.1.c der Entscheidungsgründe; ähnlich bereits OVG Bremen vom 30.10.2001 InfAuslR 2002, 119/192).